EmpCo ab 27. September – Neue Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Ab dem 27. September gelten strengere Regeln für die Kommunikation rund um Nachhaltigkeit. Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ dürfen nicht mehr pauschal verwendet werden. Umweltvorteile müssen konkret, nachvollziehbar und belegbar sein.
Das betrifft auch Verbraucher-Contents, die Unternehmen Redaktionen zur Verfügung stellen. Besonders genau hinzusehen lohnt sich künftig bei allgemeinen Green Claims, Aussagen zur Klimaneutralität und Nachhaltigkeitssiegeln.
Für die redaktionelle Praxis gilt daher: Je konkreter eine Aussage ist und je klarer sie sich auf eine nachweisbare Eigenschaft bezieht, desto besser lässt sie sich journalistisch einordnen.
Was sich mit der EmpCo im Detail ändert, welche Formulierungen kritisch werden und was weiterhin zulässig ist, haben wir in unserem aktuellen DJD-Blogbeitrag zusammengefasst.
Zum Blogbeitrag: „Green Claims unter Druck: Was die EmpCo-Richtlinie für Redaktionen bedeutet“
Auch wir bei DJD haben unsere Qualitätssicherung entsprechend angepasst
Nachhaltigkeits- und Umweltaussagen in unseren Contents werden geprüft, bei Bedarf präzisiert oder nicht übernommen.
Unsere Content-Expertinnen und -Experten sind mit den neuesten Anforderungen vertraut und berücksichtigen sie bei der Konzeption, Redaktion und Qualitätssicherung unserer Inhalte. Damit wollen wir auch unseren Medienpartnern die Sicherheit geben, dass Nachhaltigkeitskommunikation in von uns gelieferten Contents mit der gebotenen Sorgfalt behandelt wird.
Denn glaubwürdige Verbraucherkommunikation braucht belastbare Informationen. Nur wenn Aussagen konkret, verständlich und verlässlich sind, können Ratgeber ihrem eigentlichen Anspruch gerecht werden: Orientierung zu geben, statt Werbeversprechen einfach weiterzutragen.
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